Covid-19:
Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen!
Die epidemiologische Lage ist aufgrund der zusätzlichen Ansteckungen mit der Omikron-Variante besorgniserregend.
Ab Montag, 20. Dezember 2021 gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G-Regel).
- NEU 2G: Bei Sportaktivitäten in Innenbereichen gilt für alle Personen ab 16 Jahren Masken- und Zertifikatspflicht (Spieler, Trainer, Begleitpersonen, Zuschauer, Schiedsrichter, Organisatoren usw.). Eine Ausnahme für die Maskenpflicht gilt nur für Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+); von der Testpflicht (+) sind nur Personen ausgenommen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 4 Monate zurückliegt!
- Die Umsetzung (mittels App „Covid Certificate Check“ + Ausweis) sowie die Information der Betroffenen hat durch die Trainer*innen zu erfolgen.
- Es können Kontrollen durch die Gemeinde- oder Kantonsbehörden erfolgen.
- Bei Sportaktivitäten in den Aussenbereichen gilt eine Zertifikatspflicht (3G) ab 300 Beteiligte.
- In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und andere geschlossenen Räume) gilt Maskenpflicht.
- Für den Zutritt zum Clubhaus gelten die Gastrovorgaben. Die Kontrolle liegt im Verantwortungsbereich des Wirtes.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die diversen Dokumente des Bundesrates, des BAG und des BASPO sowie die häufig gestellten Fragen, die weiter unten abgerufen werden können.
Für Teams des FCMG gilt ab Montag, 20. Dezember 2021 bis Montag, 24. Januar 2022 für den Trainings- und Spielbetrieb in allen Kategorien Folgendes:
INFORMATION
- Schutzmassnahmen:
Es gelten die im angepassten Covid-19-FCMG-Schutzkonzept beschriebenen Schutzmassnahmen (Anpassungen und wichtige Hinweise sind ROT markiert). Das Schutzkonzept ist auch auf der Startseite dieser Webseite (Rubrik SHORT-LINKS) aufgeschaltet. - Information Eltern/gesetzliche Vertreter:
Die Juniorentrainer*innen informieren Eltern/gesetzliche Vertreter über die neuen, gültigen Schutzmassnahmen im Training und bei Spielen.
INNENRÄUME, GARDEROBEN UND DUSCHEN
- Für alle Beteiligten: In Innenräumen (Gänge, Garderoben, WC-Anlagen und andere geschlossenen Räume) gilt Maskenpflicht!
- Die Garderoben stehen den E- und F-Junioren weiterhin nicht zur Verfügung.
ORGANISATION DES SPIELBETRIEBES AUF DEN AUSSENPLÄTZEN UND HALLEN
- Im Aussenbereich kann grundsätzlich uneingeschränkt in allen Kategorien Fussball gespielt werden.
- Bei Sportaktivitäten in Innenbereichen gilt für alle Personen ab 16 Jahren Maskenpflicht. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+); von der Testpflicht (+) sind nur Personen ausgenommen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 4 Monate zurückliegt!
- Personen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, dürfen die Innenbereiche nicht betreten!
- Für Jugendliche bis 16 Jahre gibt es nach wie vor keine Einschränkungen!
Weitere wichtige Dokumente/Infos (Links):
- Schutzkonzept FCMG vom 5.12.2021 gültig ab 20.12.2021
- Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.12.2021
- Häufig gestellte Fragen (FAQ BAG) gültig ab 20.12.2021
- Häufig gestellte Fragen (FAQ BASPO) gültig ab 20.12.2021
- Übersichtsgrafik des Bundes gegen den Coronavirus gültig ab 20.12.2021
- Medienkonferenz des Bundesrates vom 17. Dezember 2021:
Der Vorstand
(Informationsstand: 18.12.2021)